Datenschutz

MTV 1860 Altlandsberg

Datenschutzordnung des MTV 1860 Altlandsberg

  1. Diese Datenschutzordnung basiert auf den Bestimmungen der Datenschutz-GrundVerordnung (DSGVO), die mit dem 25. Mai 2018 Gültigkeit erlangt hat (EU/2016/679) und setzt sie im Rahmen des Vereinszwecks des MTV 1860 Altlandsberg e.V. für diesen um.

  2. Dem MTV 1860 Altlandsberg e.V. ist der Schutz der personenbezogenen Daten seiner Mitglieder vor jedwedem unbefugten Zugriff wichtig. Deshalb steht auch die Datenverarbeitung durch den MTV im Dienste und im Interesse seiner Mitglieder und ist in keiner Weise gegen sie gerichtet.

  3. Jede Datenverarbeitung durch den MTV 1860 Altlandsberg e.V. und seiner dazu berechtigten Vertreter erfolgt ausschließlich im Rahmen, zur Umsetzung und innerhalb der Grenzen der in der Vereinssatzung benannten und definierten Vereinsziele. Dies umfasst insbesondere die Organisation der Vereinsmitgliedschaft sowie die die Durchführung des Spiel- und Wettkampfbetriebes.

  4. Die Datenverarbeitung im MTV 1860 Altlandsberg e.V. trägt dem in Art. 6 DSGVO normierten Grundsatz des “Verbots mit Erlaubnisvorbehalt” vollumfänglich Rechnung. Jede Datenverarbeitung im MTV erfolgt entweder mit Einwilligung des jeweiligen Mitglieds unter Wahrung der in den Artikeln 7 und 8 DSGVO genannten Vorgaben oder auf Basis einer in der DSGVO genannten Ausnahme. Diese Ausnahmen sind mit Blick auf den Vereinszweck insbesondere:
    • die Erfüllung eines Vertrages (dessen Vertragspartei das jeweilige Mitglied) oder die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Antrag der betroffenen Person erfolgen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO);
    • die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der der MTV unterliegt (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO);
    • die Wahrung berechtigter Interessen des MTV oder eines Dritten wenn die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der Mitglieder nicht überwiegen (Art. 6 Abs. 2 lit. f DSGVO).

  5. Nur unter den in Nr. 4 dieser Datenschutzordnung aufgeführten Bedingungen genügt die Datenverarbeitung im MTV 1860 Altlandsberg e.V. dem Grundsatz der Rechtmäßigkeit (Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO). Zugleich wahrt die Datenverarbeitung im MTV die Grundsätze der Zweckbindung (Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO), der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO), der Richtigkeit (Art. 5 Abs. 1 lit. d DSGVO), der Speicherbegrenzung (Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO) und der Integrität, Vertraulichkeit und Sicherheit (Art. 5 Abs. 1 lit. f und Art. 32 DSGVO).

  6. Der MTV 1860 Altlandsberg e.V. achtet und wahrt die diesbezüglichen Rechte seiner Mitglieder:
    • Recht auf Transparenz (Art. 12 bis 14 DSGVO)
    • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
    • Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
    • Recht auf (auch teilweise) Löschung (Art. 17 DSGVO)
    • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
    • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
    • Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
    • Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO)
    • Recht auf Schadensersatz (Art. 82 DSGVO).

  7. Der MTV 1860 Altlandsberg e.V. hat notwendige technische, räumliche, organisatorische und personelle Maßnahmen umgesetzt, um ein möglichst hohes Schutzniveau der verarbeiteten personenbezogenen Daten seiner Mitglieder zu gewährleisten. Ein absoluter Schutz kann jedoch, insbesondere bei elektronischer Datenverarbeitung, nicht garantiert werden.

  8. Zur Implementation der Bestimmungen der DSGVO (sowie damit zusammenhängend denen des Bundesdatenschutzgesetzes-neu), der Sicherstellung der regelmäßigen Belehrung der im Verein mit der Datenverarbeitung personenbezogener Daten betrauten, haupt- wie ehrenamtlich tätigen Personen sowie als steter Ansprechpartner für alle die Datenverarbeitung betreffenden Fragen hat der Vorstand des MTV 1860 Altlandsberg e.V. einen Verantwortlichen im Sinne der Art. 4 Nr. 7 und 24 DSGVO benannt.

  9. Zur Beratung des Verantwortlichen sowie als Ansprechpartner aller Mitglieder und Dritter (hier vor allem der Datenschutzaufsichtsbehörden) in allen den Datenschutz betreffenden Fragen hat der Vorstand des MTV 1860 Altlandsberg einen Datenschutzbeauftragten im Sinne der Art. 37 bis 39 DSGVO bestellt.

  10. Diese Datenschutzordnung des MTV 1860 Altlandsberg e.V. ist durch den Vereinsvorstand beschlossen worden und tritt mit dem 25. Mai 2018 in Kraft. Sie versteht sich als datenschutzrechtliche Ergänzung der Vereinssatzung und wird auf der Internet-Präsenz des Vereins öffentlich bekannt gemacht.

Altlandsberg, im Mai 2018

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