Die Mitgliedschaft endet mit dem freiwilligen Austritt, Ausschluss aus dem Verein, dem
Verlust der Rechtsfähigkeit der juristischen Person oder dem Tod. Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten
Vorstandsmitglied. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist von einem Monat zulässig.
Ein Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes, wenn das Mitglied
Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied die Gelegenheit zu geben, sich zu den
Ausschlussgründen zu äußern.
Die Höhe der monatlichen Mitgliedsbeiträge und die Höhe der Aufnahmegebühr werden in
der Beitragsordnung des Vereins und in den Beitragsordnungen der Abteilungen geregelt.
Der Vorstand und der 1. Vorsitzende werden von der Mitgliederversammlung gewählt.
Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden. Sie werden für die Dauer
von 4 Jahren gewählt. Mit Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als
Vorstand.
Die Wahl der beiden Kassenprüfer, die dem Vorstand nicht angehören, erfolgt zum Zwecke
der Prüfung des finanziellen Jahresberichtes, durch die Mitgliederversammlung.
Die Satzung kann nur auf einer Mitgliederversammlung, die unter Bekanntgabe der
beantragten Satzungsänderung einberufen wurde, mit einer Mehrheit von 2/3 der
anwesenden Stimmberechtigten geändert werden.
Die geänderte Satzung tritt am 01.01.2017 in Kraft.
Die Satzung wurde auf der Jahreshauptversammlung des MTV 1860 Altlandsberg e.V. am
28.11.2016, durch Beschluss, angenommen.
Altlandsberg, 28.11.2016
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